Project Description

Für positives, nationales Aufsehen hat die PSO in Bezug auf ihr Vertiefungsmodul Interkulturelle Kompetenz bei der Polizei gesorgt. Der Besuch der Aspirantinnen und Aspiranten im Haus der Religionen in Bern (HDR) im Zuge des Unterrichtsfachs Gesellschaft und Polizei (CP) ist von der Presse äusserst positiv zur Kenntnis genommen worden (siehe link unten). Der «Berner Bund» hat im Frühjahr 2025 eine Klasse ins HDR begleitet. Ein herzliches Dankeschön den beiden Kollegen Roland Hemmi (Stapo Chur) und Andreas Scherrer (Stapo SG) als Fachverantwortliche dieses Moduls.

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Warum dieses Ausbildungsmodul? Um den polizeilichen Auftrag zu erfüllen und Recht durchzusetzen, benötigen Polizistinnen und Polizisten Wissen darüber, WAS der Fall ist. Bei diesem Wissen handelt es sich einerseits um normatives Wissen. Also: Gibt es für mein Handeln eine gesetzliche Grundlage? Darf ich überhaupt handeln? Und muss ich denn handeln? Besteht ein Handlungszwang? Wenn ja, wo steht das? Richtiges, polizeiliches Handeln impliziert aber nicht nur, dass eine gesetzliche Grundlage vorhanden sein muss, sondern es ist andererseits auch Rücksicht darauf zu nehmen, dass verhältnismässig gehandelt wird. Hier kann man vom sogenannten Lebenswissen sprechen. Für jegliches staatliche Handeln gilt das Verhältnismässigkeitsprinzip. Mit anderen Worten: Verhältnismässig handeln, kann die Polizistin, der Polizist aber nur, wenn er/sie weiss, worum es sich handelt. Die polizeilichen Akteure benötigen ein Wissen darüber, WAS gerade der Fall ist. Wenn das WAS klar ist, kann man sich darüber Gedanken machen, WIE gehandelt werden soll. Das WIE ist also im Umgang mit Menschen zentral. Fazit: Man soll den polizeilichen Auftrag erfüllen; jedoch so, dass die Polizistin, der Polizist möglichst ohne Gewaltanwendung und unter Berücksichtigung des Anstandes und Respekts zum Ziel kommt. Also: kommunikativ und deeskalativ.

Das Unterrichtsfach Interkulturelle Kompetenz bei der Polizei ist seit 2008 fester Bestandteil des Lehrplans in der PSO. Diese Ausbildungsinhalte sind in der heutigen Polizeilandschaft unverzichtbar und tragen dazu bei, den Polizeinachwuchs fit zu machen für die Herausforderungen auf der Strasse. Interkulturelle Kompetenz ist die Fähigkeit, mit Menschen aus anderen Kulturen erfolgreich und verhältnismässig zu agieren. Spezifisches Wissen über andere Kulturen erleichtert der Polizei, ihren Auftrag zu erfüllen. Der PSO ist es ein Anliegen, dass sich intervenierende Polizistinnen und Polizisten in ihrer Einschätzung des Gegenübers nicht unhinterfragt von Stereotypen leiten lassen. So werden beispielsweise im Unterricht, der sich auf das Lehrmittel «Interkulturelle Kompetenz bei der Polizei» abstützt, Themen wie «Ethnic Profiling», Rassismus und Kulturen behandelt. Dieses Lehrmittel ist in Zusammenarbeit mit dem HDR entwickelt worden.

Ferner werden in der Theorie die fünf Weltreligionen Christentum, Islam, Buddhismus, Hinduismus und Judentum behandelt. Die Themenbereiche wie Aussergewöhnlicher Todesfall (AgT), Hausdurchsuchungen (HD), Häusliche Gewalt (HG) werden vertieft angeschaut. Der Exkursionstag im HDR ermöglicht den Auszubildenden, mit Religionsvertretern/innen in einen Dialog zu treten. Sie erhalten zudem die Möglichkeit, die sakralen Räumlichkeiten zu besichtigen und sich ein vertieftes Wissen in Bezug auf polizeiliche Fragestellungen anzueignen.

Fazit: Um den polizeilichen Auftrag professionell auszuführen, muss die Polizistin, der Polizist über Wissen rund um Religionen verfügen, um die Frage nach dem WIE richtig zu beantworten. Mit anderen Worten: Die Polizei kann nur im Rahmen der Verhältnismässigkeit handeln, wenn sie weiss, worum es sich handelt, was man antrifft und worauf zu achten ist.